Muss der Staat für Corona-Schäden haften?
Ein Referent im „Referat KM 4: Schutz Kritischer Infrastrukturen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat” hat nach vergeblichen Versuchen, mit Vorgesetzten über seine alarmierende und umfangreiche Analyse zu sprechen, diese „an den Krisenstab sowie meine fachlichen Arbeitskreise auf Bundesebene (in allen Ressorts) sowie mit den Ländern (alle Bundesländer) abgeschickt.” Seine Bitte, den Alarmruf dem Minister vorzulegen, war ohne Prüfung des Inhalts abgelehnt worden. Ein Informant aus dem Kreis der Angeschriebenen hat TE die brisante Analyse zur Verfügung gestellt.
Interne Analyse KM 4 ergibt:
• gravierende Fehlleistungen des Krisenmanagements
• Defizite im Regelungsrahmen für Pandemien
• Coronakrise erweist sich wohl als Fehlalarm
- Das Krisenmanagement hat in der Vergangenheit (leider wider besseren institutionellen Wissens)
keine adäquaten Instrumente zur Gefahrenanalyse und –bewertung aufgebaut. Die Lageberichte,
in denen alle entscheidungsrelevanten Informationen zusammen gefasst werden müssten,
behandeln in der laufenden Krise bis heute nur einen kleinen Ausschnitt des drohenden
Gefahrenspektrums. Auf der Basis unvollständiger und ungeeigneter Informationen in den
Lagebildern ist eine Gefahreneinschätzung grundsätzlich nicht möglich. Ohne korrekt erhobene
Gefahreneinschätzung kann es keine angemessene und wirksame Maßnahmenplanung geben.
Das methodische Defizit wirkt sich bei jeder Transformation auf eine höhere Ebene aus; die
Politik hatte bisher eine stark reduzierte Chance, die sachlich richtigen Entscheidungen zu
treffen. - Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz
dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die
Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt. Durch den neuen Virus bestand
vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine über das Normalmaß hinausgehende Gefahr für die
Bevölkerung (Vergleichsgröße ist das übliche Sterbegeschehen in DEU). Es sterben an Corona im
Wesentlichen die Menschen, die statistisch dieses Jahr sterben, weil sie am Ende ihres Lebens
angekommen sind und ihr geschwächter Körper sich beliebiger zufälliger Alltagsbelastungen nicht
mehr erwehren kann (darunter der etwa 150 derzeit im Umlauf befindlichen Viren). Die
Gefährlichkeit von Covid-19 wurde überschätzt. (innerhalb eines Vierteljahres weltweit nicht
mehr als 250.000 Todesfälle mit Covid-19, gegenüber 1,5 Mio. Toten während der Influenzawelle
2017/18). Die Gefahr ist offenkundig nicht größer als die vieler anderer Viren. Wir haben es aller
Voraussicht nach mit einem über längere Zeit unerkannt gebliebenen globalen Fehlalarm zu tun.
– Dieses Analyseergebnis ist von KM 4 auf wissenschaftliche Plausibilität überprüft worden und
widerspricht im Wesentlichen nicht den vom RKI vorgelegten Daten und Risikobewertungen. - Dass der mutmaßliche Fehlalarm über Wochen unentdeckt blieb, hat einen wesentlichen Grund
darin, dass die geltenden Rahmenvorgaben zum Handeln des Krisenstabs und des
Krisenmanagement in einer Pandemie keine geeigneten Detektionsinstrumente enthalten, die
automatisch einen Alarm auslösen und den sofortigen Abbruch von Maßnahmen einleiten
würden, sobald sich entweder eine Pandemiewarnung als Fehlalarm herausstellte oder
abzusehen ist, dass die Kollateralschäden – und darunter insbesondere die Menschenleben
vernichtenden Anteile – größer zu werden drohen, als das gesundheitliche und insbesondere das
tödliche Potential der betrachteten Erkrankung ausmacht. - Der Kollateralschaden ist inzwischen höher ist als der erkennbare Nutzen. Dieser Feststellung
liegt keine Gegenüberstellung von materiellen Schäden mit Personenschäden (Menschenleben)
zu Grunde! Alleine ein Vergleich von bisherigen Todesfällen durch den Virus mit Todesfällen
durch die staatlich verfügten Schutzmaßnahmen (beides ohne sichere Datenbasis) belegen den
Befund. Eine von Wissenschaftlern auf Plausibilität überprüfte überblicksartige
Zusammenstellung gesundheitlichen Kollateralschäden (incl. Todesfälle) ist unten angefügt. - Der (völlig zweckfreie) Kollateralschaden der Coronakrise ist zwischenzeitlich gigantisch. Ein
großer Teil dieses Schadens wird sich sogar erst in der näheren und ferneren Zukunft
manifestieren. Dies kann nicht mehr verhindert, sondern nur noch begrenzt werden. - Kritische Infrastrukturen sind die überlebensnotwendigen Lebensadern moderner
Gesellschaften. Bei den Kritischen Infrastrukturen ist in Folge der Schutzmaßnahmen die aktuelle
Versorgungssicherheit nicht mehr wie gewohnt gegeben (bisher graduelle Reduktion der
prinzipiellen Versorgungssicherheit, die sich z.B. in kommenden Belastungssituationen
niederschlagen kann). Die Resilienz des hochkomplexen und stark interdependenten
Gesamtsystems Kritischer Infrastrukturen ist gesunken. Unsere Gesellschaft lebt ab sofort mit
einer gestiegenen Verletzlichkeit und höheren Ausfallrisiken von lebenswichtigen
Infrastrukturen. Das kann fatale Folgen haben, falls auf dem inzwischen reduzierten
Resilienzniveau von KRITIS eine wirklich gefährliche Pandemie oder eine andere Bedrohung
eintreten würde.
UN-Generalsekretär António Guterres sprach vor vier Wochen ein grundlegendes Risiko an.
Guterres sagte (laut einem Tagesschaubericht vom 10.4.2020): „Die Schwächen und mangelhafte
Vorbereitung, die durch diese Pandemie offengelegt wurden, geben Einblicke darin, wie ein
bioterroristischer Angriff aussehen könnte – und [diese Schwächen] erhöhen möglicherweise das
Risiko dafür.“ Nach unseren Analysen ist ein gravierender Mangel in DEU das Fehlen eines
adäquaten Gefahrenanalyse und –bewertungssystem in Krisensituationen (s.o.). - Die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen, sowie die vielfältigen gesellschaftlichen
Aktivitäten und Initiativen, die als ursprüngliche Schutzmaßnahmen den Kollateralschaden
bewirken, aber inzwischen jeden Sinn verloren haben, sind größtenteils immer noch in Kraft. Es
wird dringend empfohlen, sie kurzfristig vollständig aufzuheben, um Schaden von der
Bevölkerung abzuwenden – insbesondere unnötige zusätzliche Todesfälle – , und um die
möglicherweise prekär werdende Lage bei den Kritischen Infrastrukturen zu stabilisieren. - Die Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement haben in der Konsequenz zu einer
Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen geführt und damit eine Desinformation der
Bevölkerung ausgelöst. (Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Coronakrise als einer
der größten fake-news-Produzenten erwiesen.)
us diesen Erkenntnissen ergibt sich:
a) Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Rechte von z.B. Bürgern ist derzeit nicht gegeben, da
staatlicherseits keine angemessene Abwägung mit den Folgen durchgeführt wurde. Das BVerfG
fordert eine angemessene Abwägung von Maßnahmen mit negativen Folgen (PSPP Urteil vom 5.
Mai 2020).
b) Die Lageberichte des Krisenstabs BMI-BMG und die Lagemitteilungen des Bundes an die Länder
müssen daher ab sofort
o eine angemessene Gefahrenanalyse und -bewertung vornehmen.
o eine zusätzliche Abteilung mit aussagekräftige Daten über Kollateralschäden enthalten
(siehe z.B. Ausführungen in der Langfassung)
o befreit werden von überflüssigen Daten und Informationen, die für die
Gefahrenbewertung nicht erforderlich sind, weil sie die Übersicht erschweren.
o Es müssten Kennzahlen gebildet und vorangestellt werden.
c) Es ist unverzüglich eine angemessene Gefahrenanalyse und –bewertung durchzuführen.
Anderenfalls könnte der Staat für entstandene Schäden haftbar sein.
Hier geht es zur Studie
https://www.eike-klima-energie.eu/wp-content/uploads/2020/05/BMI-Bericht-Referatsleitung-KM-4-Corona-.pdf
Zusammenfassung der Analyseergebnisse auf Seite 2 und 3
Vielen Dank für Ihr Interesse und viel Spass beim Lesen,