Videoüberwachung und DSGVO

Ausbaden müssen das DSGVO-CHAOS unserer kleinen Unternehmen im Lande.

Die Bundesregierung hat die Zahl der Mitarbeiter , die mit personenbezogenen Daten arbeiten von 10 auf 20 erhöht, erst dann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht.

Was nicht gesagt wird, dass sowohl bei 10 und bei 20 oder auch schon bei 5 Mitarbeitern aber Maßnahmen ergriffen werden müssen, Unterlagen und Dokumentationen müssen erstellt werden – und wer soll die machen, wenn es keinen Datenschutzbeauftragten gibt.

Gastronomen, Einzelhändler und sonstige Geschäftsinhaber, die weder die Zeit noch die Lust haben 99 Artikel der DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) zu lesen und zusätzlich noch 173   Erwägungsgründe zu verstehen, um dann zu begreifen, was wie gemeint ist und für wen dieser “ DSGVO-Artikel-Erwägungsgründe–Mischmasch“ dann letztlich zutrifft. Und mittlerweile wissen dies auch die Fachleute nicht mehr so ganz genau. Die Deutungen der einzelnen Paragraphen gehen in alle Richtungen, selbst Juristen sind sich (wie häufig) uneins geworden.

Die Briten haben dieses kommende Datenschutz-Chaos vermutlich gerade noch rechtzeitig erkannt und sind schnell noch aus der EU ausgetreten, um dies große Blüte des EU-Bürokratismus nicht mitmachen zu müssen.

Was die DSGVO mit der Videoüberwachung zu tun hat?

Wenn Ihre Videoüberwachung nicht bis ins kleinste Detail diesen ganzen Verordnungen und Gesetzen entspricht, dann werden Sie irgendwann den Tag verdammen, an dem Sie beschlossen haben eine Videoüberwachung zu installieren.

Keine Kassendifferenz oder Inventurdifferenz kann so hoch sein, wie die Bußgelder, die Sie dann bezahlen müssen, wenn Ihre Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.

Installieren Sie deshalb nur datenschutzkonforme Videoüberwachung

Kalkulieren Sie zu all den Geräten, die Sie für eine Videoüberwachung benötigen, einen bestimmten Betrag für den Datenschutzprofi dazu. Leisten Sie sich einen kompetenten Installateur und einen externen Datenschutzbeauftragten. Machen Sie von Anfang die komplette Videoüberwachung absolut rechtssicher – oder lassen Sie es.

Wenn Sie schon eine Videoüberwachungsanlage installiert haben, dann machen Sie ganz schnell den nachstehenden Datenschutz Quick-Check.

DSGVO-VideoTool für  unsere Kunden kostenlos.

Mit diesen Unterlagen müsste es für jeden Einzelhändler oder Tankstellenpächter möglich sein, die Videoanlage in seinem Geschäft oder an seiner Tankstelle datenschutzkonform zu gestalten.

DSGVO-Video-Tool für Gewerbetreibende

  1. Muster: Hinweisschild
  2. Muster: Sanktionsschild
  3. Muster: Informationsaushang gem. Art 13
  4. Muster: Vorabkontrolle, Zweck und Begründung der Videoüberwachung
  5. Muster: Datenschutzdokumentation
  6. Muster: Einverständniserklärung der Mitarbeiter mit Widerrufshinweis
  7. Muster: Bestellung externer Datenschutzbeauftragten für die Videoüberwachung
  8. Muster: Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter
  9. Abnahmeprotokoll Errichter

 

Wenn Sie als Gewerbetreibender die DSGVO–Formalitäten nicht selbst erledigen möchte, haben wir einen externen Datenschutzbeauftragten, der diese Aufgabe zum Sonderpreis von 680€ für Videotronic/Kassko-Kunden übernimmt.